Immobilien Thailand
Leasehold (30 + 30 + 30 Jahre)
Definition
Langfristiger Pachtvertrag, den Ausländer häufig nutzen, um in Thailand ein Grundstück oder eine Villa zu erwerben (der Direkterwerb ist Ausländern untersagt). Das thailändische Recht begrenzt jeden Pachtvertrag auf höchstens 30 Jahre, doch Bauträger strukturieren einen Vertrag über 30+30+30 Jahre mit zwei Verlängerungszusagen. Die rechtliche Gültigkeit des zweiten und dritten Zyklus ist in der Rechtsprechung umstritten – nur die ersten 30 Jahre sind rechtlich garantiert. Das Leasehold muss beim Land Office eingetragen werden (Stamp Duty 0,1 %) und enthält häufig eine Vorkaufsklausel für den Fall eines Verkaufs des Grundstücks.
