Immobilien Thailand

Freehold (Volleigentum)

Definition

Volles, uneingeschränktes Eigentum (im Gegensatz zum Leasehold). In Thailand kann nur ein Thailänder oder ein Ausländer über die Foreign Quota eines Condominiums ein Freehold halten. Das Freehold verleiht sämtliche Eigentümerrechte (Verkauf, Vermietung, Beleihung, Schenkung, Vererbung) ohne zeitliche Begrenzung. Es ist der begehrte Titel für einen dauerhaften Vermögensaufbau, für Ausländer jedoch bei Grundstücken außerhalb eines Condominiums unerreichbar (außer über BOI 7.32 oder eine Thai Limited mit 49 %).