Immobilien Thailand

Co-Ownership (Wohnungseigentum)

Definition

Formelles Wohnungseigentumsregime eines Condominiums in Thailand, geregelt durch den Condominium Act B.E. 2522. Der Co-Owner hält einen exklusiven Anteil an Sondereigentumsfläche (seine Unit) sowie einen ungeteilten Anteil an den Gemeinschaftsflächen (Pool, Lobby, Fitnessraum, Garten). Er wirkt an den Beschlüssen der AGM (Annual General Meeting) mit, zahlt die monatliche CAM Fee (Common Area Maintenance) und den Sinking Fund für größere Instandsetzungen. Das Juristic Office verwaltet die Eigentümergemeinschaft im Tagesgeschäft.