Steuern Thailand

Quellensteuer 1 % bei Eigentumsübertragung (Withholding Tax)

Definition

Quellensteuer von 1 % des Verkaufspreises, die beim Land Office vom Verkäufer bei einer Immobilienübertragung einbehalten wird (progressive Personal Income Tax, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, pauschal 1 %, wenn der Verkäufer eine Gesellschaft ist). Für Personen, die in Thailand nicht steuerlich ansässig sind, kann die WHT über das Doppelbesteuerungsabkommen im Wohnsitzland angerechnet werden. Diese WHT bei der Übertragung ist von der monatlichen WHT von 15 % auf vereinnahmte Mieten zu unterscheiden.