Steuern Thailand

Transfer Fee 2 % (Übertragungsgebühr)

Definition

Übertragungsgebühr von 2 % des amtlichen Schätzwerts (appraised price), die am Tag der Unterzeichnung an das Land Office gezahlt und zwischen Käufer und Verkäufer 50/50 geteilt wird (sofern der SPA nichts anderes vorsieht). Der Schätzwert wird vom Land Department festgelegt und liegt in der Regel 20 bis 40 % unter dem tatsächlichen Marktpreis. Bei Off-Plan-Käufen fällt die Transfer Fee bei der Übergabe der Immobilie an (in der Regel 18 bis 36 Monate nach dem Vorvertrag).