Visum Thailand

TM30 (Ausländermeldung)

Definition

Pflichtmeldung des Wohnorts eines Ausländers an die Einwanderungsbehörde innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft an einer neuen Adresse in Thailand. Die Meldung erfolgt durch den Eigentümer oder den Manager des Hotels/Condos über das Formular TM30 (auf Papier oder über das Online-Portal). Ohne aktuelle TM30 wird jede Visumverlängerung verweigert. Die TM30 ist auch nach jeder Rückkehr von einer Auslandsreise Pflicht. Unser Mietverwaltungsservice übernimmt die TM30-Meldung für Eigentümer, die im Ausland leben.